Private Krankenversicherungen bezahlen je nach Gesellschaft und Tarif zwischen 5 und 9 Monatsbeiträgen aus der Hauptversicherung als Provision. Dazu kommt die Pflegepflichtversicherung mit 1 bis 2 Monatsbeiträgen. Der Altersentlastungszuschlag von 10 Prozent wird nicht verprovisioniert. Für die Beispielrechnung nehmen wir einen monatlichen Gesamtbeitrag von 400,00 € (Mann, Ende 30) an. So teilt sich der Beitrag auf:

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Gegenstand Multiplikator Betrag
Haupttarif Vollkrankenversicherung: 335,00 € x 7 Monatsbeiträge 2.345,00 €
Gesetzl. Vorsorgezuschlag (10%): 33,50 € x 0 Monatsbeiträge 0,00 €
Pflegepflichtversicherung: 31,50 € x 1,5 Monatsbeiträge 47,35 €
Summe: 2.392,25 €
Ihre Tippgeberprovision: (50% von 2.392,25 €) 1.196,13 €.

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Hinweis zur Provisionsauszahlung:
Die Provision unterliegt einer Stornohaftung von individuell unterschiedlicher Dauer. Die Provision wird Ihnen gegebenenfalls in mehreren Raten ausgezahlt. Sollte der Versicherungsnehmer den Vertrag vorzeitig kündigen, erlischt auch die noch zu erwartende Provisionszahlung. Das, was Sie schon haben, dürfen Sie in jedem Fall behalten. Über die in ihrem Fall geltenden Fristen für die Stornohaftung werden wir Sie informieren, sobald wir sie selbst jeweils kennen.